Erstellen von Jahresabschlüssen und Einnahmen- Überschussrechnungen

Wir erstellen die Jahresabschlüsse unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.

Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl.

Weitere Leistungen, die wir für Sie erbringen:

  • handelsrechtliche und steuerrechtliche Jahresabschlüsse
  • Anhänge
  • Einnahmen- und Überschüsse
  • Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung / -aufgabe bzw. Liquidation
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Ergebnisoptimierungsvorschläge
  • Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen
  • Erstellung von E-Bilanzen
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